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Fragen zu Facharzt privat?

Das Vertragsmodell ermöglicht Versicherten der Innovationskasse den direkten Zugang zur Facharztpraxis und zur fachärztlichen Versorgung. Teilnehmende Fachärztinnen und Fachärzte rechnen ihre Leistungen nach GOÄ ab. 

Diese Facharztgruppen können derzeit am Vertrag teilnehmen:

  • Allgemeinchirurgie
  • Anästhesie
  • Augenheilkunde
  • Gefäßchirurgie
  • Gynäkologie
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Innere Medizin (fachärztlich, nicht hausärztlich)
  • Laboratoriumsmedizin
  • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
  • Nervenärzte
  • Neurochirurgie
  • Neurologie
  • Nuklearmedizin
  • Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Phoniatrie und Pädaudiologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Radiologie
  • Urologie
  • Viszeralchirurgie

Derzeit können in Bayern niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte mit Kassenzulassung von rund zwanzig Facharztgruppen teilnehmen. In einem nächsten Schritt soll die Teilnahme auch für niedergelassene Fachärzte bundesweit geöffnet werden. Teilnahmeberechtigt sind zudem alle eingeschriebenen Versicherten der Innovationskasse.

Teilnehmende Ärztinnen und Ärzte erfüllen folgende Voraussetzungen: 

  1. KV-Zulassung gemäß § 95 SGB V (einmaliger Nachweis)
  2. Facharztanerkennung gemäß Kammerrecht
  3. Mitgliedschaft im BFAV oder BVNF (Bundesverband niedergelassener Fachärzte) beziehungsweise Teilnahme über eine entsprechende Ermächtigung
  4. GOÄ-fähige Dokumentation
  5. Elektronische Abrechnungsfähigkeit (Selbsterklärung)
  6. Keine berufsrechtlichen Maßnahmen, die einer Teilnahme entgegenstehen (Selbstauskunft)
  7. Erfüllung der ärztlichen Fortbildungspflicht nach Ärztekammerrecht (250 CME-Punkte innerhalb von fünf Jahren)

Registrieren Sie sich HIER als Vertragsteilnehmer. Wir informieren Sie anschließend regelmäßig über die weiteren Schritte. 

Werden Sie, wenn Sie es noch nicht sind, Mitglied des Bayerischen Facharztverbandes oder – außerhalb Bayerns – des Bundesverbandes der niedergelassenen Fachärzte.

Ja. Eine Teilnahme am Vertrag ist auch ohne Mitgliedschaft möglich. Für Mitglieder gelten jedoch günstigere Konditionen.

Der Start ist nach Ende der bayerischen Schulferien, Mitte September, vorgesehen. Bis dahin läuft der erste Einschreibezeitraum. 

  1. Termin vereinbaren
    Der teilnehmende Versicherte der Innovationskasse vereinbart in Ihrer Praxis einen Termin mit dem Hinweis „Facharzt privat“.
  2. Termin vergeben
    Sie vergeben einen Ersttermin innerhalb von zehn Tagen nach Terminanfrage, in dringlichen Fällen innerhalb von drei Tagen und bei Notfällen möglichst am selben Tag. Die Terminvergabe erfolgt unter Wahrung medizinischer Priorisierungskriterien.
  3. Teilnahmeerklärung
    Nimmt der Versicherte noch nicht am Selektivvertrag teil, beraten Sie ihn dahingehend und nehmen mit ihm zusammen die Einschreibung mittels Teilnahmeerklärung vor.
  4. Behandlung durchführen
    Beim Praxisbesuch lesen Sie die Versichertenkarte ein. Optional sind Telekonsultationen, digitale Befundübermittlungen sowie eine Online-Terminbuchung.
  5. Abrechnung einreichen
    Legen Sie einen privaten Abrechnungsschein an und übermitteln diesen nach Abschluss der Behandlung an die Verrechnungsstelle.

Der Vertrag umfasst ambulante fachärztliche Leistungen nach GOÄ, die in Ihrer Praxis erbracht werden.

Nicht Bestandteil des Vertrags sind ambulante Operationen nach § 115b beziehungsweise § 115f SGB V, soweit diese nicht ausdrücklich in der freigegebenen GOÄ-Arbeitstabelle als vertragsgegenständlich ausgewiesen sind. Ebenfalls nicht umfasst sind stationäre Leistungen, belegärztliche Leistungen, veranlasste nichtärztliche Leistungen – insbesondere Arznei-, Heil- und Hilfsmittel – sowie Leistungen anderer Heilberufe.

Die abrechnungsfähigen Leistungen sind in der IK/BFAV-140a-GOÄ-Liste aufgeführt. Als Erstinformation gilt: „Über den Daumen“ sind die GOÄ-Leistungen Vertragsbestandteil, die wir täglich üblicherweise in unseren Sprechstunden erbringen. 

Sie legen einen gesonderten, privaten Abrechnungsschein an und senden diesen nach Abschluss der Behandlung an die externe Verrechnungsstelle, das ist die Ärztegenossenschaft Nord eG. Diese prüft die Abrechnung und überweist ihr Honorar.

WICHTIG: Eine zusätzliche parallele Abrechnung derselben Vertragsleistungen über die KV ist selbstverständlich ausgeschlossen! Lediglich die Leistungen, die nicht Vertragsbestandteil sind (amb. Operationen, belegärztliche Leistungen), werden über den Kassenschein abgerechnet.

Abgerechnet wird durch Sie der Behandlungsfall – nach Abschluss des jeweiligen Behandlungsfalls. Dabei gelten die Abrechnungsbestimmungen der GOÄ und des vertraglichen Leistungskatalogs.
 

Beispiele:

  • Patient kommt einmal zur urologischen Vorsorge. Sie schicken nach der Untersuchung Ihre Liquidation an die Abrechnungsstelle.
  • Patientin kommt zur gynäkologischen Behandlung wegen einer Infektion, eine Verlaufsbeurteilung zwei Wochen später ist notwendig, dann die Behandlung abgeschlossen. Sie schicken nun, nach Abschluss der Behandlung, Ihre Liquidation an die Abrechnungsstelle.
  • Patient kommt wegen eines Hörsturzes zum HNO-Arzt. Nach Erstdiagnostik, Verlaufskontrollen und 3 x intratympanaler Therapie ist Ihre Behandlung abgeschlossen. Jetzt schicken Sie, nach Abschluss der Behandlung, Ihre Gesamt-Liquidation an die Abrechnungsstelle.

Abgerechnet wird zwischen der Facharztpraxis und der Abrechnungsstelle:

Ärztegenossenschaft Nord eG
Tel.: 04551 99 99 0
Fax: 04551 99 99 19

aerztegenossenschaft(at)aegnord.de
 
Bahnhofstr. 1 - 3
23795 Bad Segeberg
 
Genossenschaftsregister: Amtsgericht Kiel, GnR 278 SE
Steuer-Nr.: 11 295 02 237
www.aegnord.de

  1. Leistungen des Gebührenverzeichnisses (außer den Abschnitten A, E, O, M sowie Laborleistungen) werden mit bis zu dem 2,3-fachen GOÄ-Satz vergütet.
  2. Leistungen der Abschnitte A, E und O (besondere Fälle, physikalisch-medizinische Leistungen sowie Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie) werden mit dem 1,38-fachen GOÄ-Satz vergütet.
  3. Leistungen des Abschnitts M sowie sonstige labordiagnostische Leistungen werden mit dem jeweils vertraglich festgelegten Steigerungsfaktor gemäß GOÄ-Arbeitstabelle abgerechnet. Bei Laborleistungen entspricht dies in der Regel dem Faktor 1,0.

Die jeweiligen Faktoren sind in der IK/BFAV-140a-GOÄ-Liste festgelegt. 

Es fallen Gebühren der Verrechnungsstelle, des BFAV für Betreuung und Entwicklung des Vertrags und des IfMDA für die wissenschaftliche Evaluation an. Die Kosten berechnen sich in Prozent von der Rechnungssumme Ihrer Liquidation an und sind nach Mitgliedstatus gestaffelt. Sie werden von der Verrechnungsstelle Ärztegenossenschaft Nord abgezogen und Ihr Honorar wird innerhalb von 4 Wochen an Sie überwiesen.


Beispiele:
Liquidation 120€ als BFAV-Mitglied: Auszahlungsbetrag an Sie 115,08€
Liquidation 120€ als Gruppenmitglied: Auszahlungsbetrag an Sie 113,88€
Liquidation 120€ als Teilnehmer ohne Mitgliedschaft: Auszahlbetrag an Sie 112,68€

Nein. Die vertragsgegenständlichen Leistungen werden außerhalb der vertragsärztlichen Budgetierung nach der vereinbarten GOÄ-Systematik vergütet.

Dafür haben Sie die Versichertenkarte eingelesen, denn Verordnungen von GKV-fähigen Medikamenten sowie Heil- und Hilfsmitteln erfolgen weiterhin auf den üblichen Formularen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ambulante und belegärztliche Operationen sowie konservativ-belegärztliche stationäre Leistungen werden weiterhin nach EBM auf Kassenschein direkt mit der Innovationskasse abgerechnet. 

Die Teilnahme kann innerhalb von vier Wochen gekündigt werden. 

Beim „Facharzt privat“  müssen Sie keinen Vertrag mit den Patienten abschließen!
Um die Einschreibung kümmert sich die IK, der Patient schreibt sich bei der Kasse ein. Alle vertragsteilnehmenden Patienten erhalten direkt nach der Einschreibung eine Karte von der IK, die sie als Vertragsteilnehmer ausweist.
 

Also: Wenn der Patient bei Ihnen in der Praxis einen „Facharzt privat“ Termin vereinbart, ist er schon eingeschrieben, Sie haben nichts mit der Einschreibung zu tun und damit keinen zusätzlichen Einschreibeaufwand.
Wenn Sie möchten, können Sie völlig freiwillig andere Patienten sachlich auf den Vertrag hinweisen - die IK stellt kostenfrei gut gemachte Flyer und Poster zur Verfügung, die Sie in Ihrer Praxis verwenden können.

Nehmen Sie teil! Die IK ist in Bayern noch eine kleine Kasse – und Sie werden anfangs sicher wenige oder kaum Patienten aus dem Vertrag behandeln.

Dennoch – alle eingeschriebenen GKV-Patienten der IK sind für Sie als Vertragsteilnehmer unbudgetierte Privatpatienten – ohne zusätzliches wirtschaftliches Risiko!

Nein! Dann endet der Vertrag ohne weitere Pflichten für Sie.

Der Vertrag „Facharzt privat“ ist ein Selektivvertrag nach § 140a SGB V.
Er ist von der Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), genehmigt, von den Justiziaren der IK geprüft und genehmigt sowie im Auftrag des BFAV und der IK von einem renomierten Medizinrechtsexperten und Honorarprofessor der Universität Kiel, Prof. Dr. Nebendahl, eingehend geprüft worden. Auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind Bestandteil der Vertrags- und Umsetzungsstruktur, d.h. der Vertrag wird datenschutzkonform umgesetzt.

Ja. Auch angestellte Fachärztinnen und Fachärzte in Vertragsarztpraxen oder MVZ können grundsätzlich teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die zugelassene Praxis bzw. das zugelassene MVZ am Vertrag teilnimmt und die Ärztin bzw. der Arzt mit LANR, Fachgebiet und Tätigkeitsstätte dem Vertrag eindeutig zugeordnet wird.

Der Selektivvertrag erfordert es, dass jeder interessierte, behandelnde »Facharzt privat« Arzt die Teilnahmeerklärung unterzeichnet. Deshalb muss sich derzeit jeder Arzt mit einer separaten E-Mail anmelden (lassen). Die Ausgangssituation ist, dass jeder Arzt einen eigenen Vertrag benötigt, der für ihn einsehbar ist (incl. double opt in), auf diesen Vertrag soll er Zugriff haben, genauso wie auf weitere Dokumente, wie z.B. zukünftig Fortbildungszertifikate und letztendlich das individuelle Freigabedokument des BFAV, das alles befindet sich in einem persönlichen Login Bereich.

Damit nicht alle Ärzte einer Gemeinschaftspraxis im öffentlichen Profil in der Arzt Suche einzeln erscheinen, steuern wir das im Moment über die Betriebsstättennummer. D.h. wenn die BSNR bereits vorhanden ist (Ersteintrag) erscheint bei einem weiteren Versuch eine Meldung, dass die Nummer bereits vergeben ist und man sich ggf. mit der in dieser Meldung namentlich genannten Person zwecks öffentlichem Profil in Verbindung setzen kann. Bei diesem Eintrag (öffentliches Profil) können die einzelnen Ärzte dieser Gemeinschaftspraxis manuell eingetragen werden. Siehe https://www.facharzt-privat.de/loc/urozentrum-gap

Sie haben Fragen? Senden Sie uns einfach eine E-Mail an registrierung(at)facharzt-privat.de

Teilnahmeerklärung

Die aktuelle Teilnahmeerklärung (15.09.2026) mit allen wichtigen Details hier zum Download.

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